SEPA-Lastschriftverfahren: Der RSV informiert

Umstellung auf das SEPA – Lastschriftverfahren

Gläubiger- Identifikationsnummer:

RSV – Gesamtverein: DE50RSV00000201605

RSV – Eisstockabteilung DE50EIS00000201605

RSV – Tennisabteilung DE50TEN00000201605

Liebe Mitglieder,

aktuell nutzen wir gemäß § 2 Absatz 3 der Vereinssatzung für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Ab dem 1.1.2014 stellen wir auf das europaweit einheitliche SEPA – Lastschriftverfahren um.

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung werden wir dabei zukünftig als SEPA-Basis-Lastschriftmandat weiter nutzen. Es wird durch unsere oben genannten Gläubiger-Identifikationsnummern gekennzeichnet, die wir bei allen Lastschrifteinzügen angeben werden.

Für Sie als Mitglieder ist das mit keinen Änderungen verbunden. Sie brauchen nicht aktiv zu werden. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem bestehenden Konto eingezogen.

Sofern sich Ihre Kontoverbindung geändert hat, informieren Sie uns bitte.

Ihre IBAN und den BIC finden Sie unter anderem auch auf Ihrem Kontoauszug.

Der Vorstand