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Tennis: Inzidenz über 35 – Das sind die Regularien für das Vereinsheim

Leider dauert die Covid-19-Pandemie weiter an.

In diesem Zusammenhang wurden wir aktuell durch den LDK über einen Anstieg des maßgeblichen Inzidenzwertes auf über 35 informiert.

Dennoch kann der Spielbetrieb ungehindert fortgeführt werden, so dass eurem sportlichen Eifer nichts im Wege steht.

Für die Nutzung von Innenräumen der Vereins-/ Clubhäuser ist jedoch die Regelung des § 3 CoSchuV zu beachten. Bis auf weiteres dürfen nur Spieler mit einem Negativnachweis diese Räume betreten. Als Negativnachweis gilt der Impfnachweis, der Genesenennachweis und der Testnachweis. Kinder unter 6 Jahren sind hiervon ausgenommen und dürfen die Innenräume ohne diese Nachweise betreten.

Bittet betretet daher das Vereinsheim (einschließlich Dusche und Umkleide) nur, wenn ihr den Negativnachweis führen könnt.

Weil diese Einschränkung lediglich formaler Natur ist, könnt ihr weiterhin nach Herzenslust Tennis spielen und eure Gesundheit hierdurch weiter fördern.